Allgemeine Geschäftsbedingungen – Berghotel Restaurant Stoos Hüttä

1. Grundlage
Zwischen dem Veranstalter/Kunden und dem Berghotel Restaurant Stoos Hüttä kommt ein Vertrag zustande, wenn:
- eine Offerte des Berghotel Restaurant Stoos Hüttä durch den Veranstalter/Kunden schriftlich bestätigt und unterschrieben wurde.
- eine Anfrage des Veranstalters durch das Berghotel Restaurant Stoos Hüttä schriftlich rückbestätigt wurde.
- eine Buchung über die Homepage oder eine andere Buchungsplattform getätigt wurde.
Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch das Berghotel Restaurant Stoos Hüttä schriftlich bestätigt wurden.

2. Änderung der Teilnehmerzahl und gültige Teilnehmerzahl
Der Veranstalter/Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Berghotel Restaurant Stoos Hüttä die Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Die gültige Teilnehmerzahl bei Seminaren, Events und Hotelbuchungen sind dem Berghotel Restaurant Stoos Hüttä mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Allfällige weitere Anpassungen der Personenzahl, welche bis zu 72 Stunden vor Anlassbeginn mitgeteilt wurden, sind nicht Bestandteil der Verrechnung. Die definitive bestätigte Personenzahl ist verbindlich und dient als Grundlage für die Rechnungsstellung. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Absprache und der schriftlichen Bestätigung seitens des Hotels.

3. Nutzung der Terrasse & Open Air Bar, Mythensaal und Klingenstocksaal
Bei Veranstaltungen aller Art, darf die Terrasse und Häxe Bar aus gesetzlichen Gründen nach 22.00 Uhr nur als Fumoir benutzt werden. Es dürfen keine Getränke oder Speisen im Außenbereich konsumiert werden. Der Lärmpegel auf der Terrasse, Open-Air Bar und im gesamten Hotel ist stets in einer angemessenen und respektablen Lautstärke zu halten. Sollten Lärmbeschwerden jeglicher Art auftauchen, behält sich das Hotel vor, die Raumauswahl unverzüglich anzupassen. Sollte das Berghotel Restaurant Stoos Hüttä im Vorfeld bedenken bei der Einhaltung der Regeln hegen, wird auf Kosten des Veranstalters/Kunden, unter vorheriger Bekanntgabe und in Absprache, eine Sicherheitsperson zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt. 

4. Annullierungen durch den Veranstalter/Kunden
Absagen oder wesentliche Veränderungen müssen durch den Veranstalter/Kunden möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Für vollumfängliche Absagen gelten folgende Stornierungskosten:
Bei Banketten und Seminaren:
ab 21 Tage vor dem Anlass: 50% des Gesamtarrangements
bis 14 Tage vor dem Anlass: 75% des Gesamtarrangements
ab 7 Tage vor dem Anlass: 100% des Gesamtarrangements
Bei individuellen Buchungen:
Bis 7 Tage vor dem Ereignis: 0% der Gesamtkosten
2 – 7 Tage vor dem Ereignis: 50% der Gesamtkosten
ab 1 Tag vor dem Ereignis: 100% der Gesamtkosten

5. Rücktritt durch das Berghotel Restaurant Stoos Hüttä
Hat das Hotel begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung oder das Arrangement den reibungslosen Geschäftsbetrieb, der Sicherheit bzw. dem Ruf des Hotelbetriebes gefährden kann oder besteht ein Vorfall von höherer Gewalt, wurden die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäß Zahlungskonditionen durch den Veranstalter nicht eingehalten, so ist das Berghotel Restaurant Stoos Hüttä berechtigt die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss und verstehen sich in CHF inklusive Service und MWST. Es werden die folgenden Zahlungsmittel akzeptiert: American Express, Mastercard, Visa, Maestro, Postcard sowie Bargeld.

Die Kreditkarte dient zur Garantie der Reservation. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine Autorisierung der Kreditkarte vorzunehmen. Die Bezahlung der bezogenen Dienstleistungen im Hotel erfolgt jedoch erst vor Ort bei An- oder Abreise in bar oder Debit-/Kreditkarte oder bei nicht Ankunft ohne vorhergehende Annullation (No-Show). Sind die Angaben der Kreditkarte nicht korrekt, ist die Zimmerreservation nicht garantiert und kann seitens des Hotels aufgehoben werden.

Rechnungen für Veranstaltungen des Berghotel Restaurant Stoos Hüttä sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Das Hotel behält sich das Recht vor, im Voraus eine gültige Kreditkarte inkl. Verfallsdatum als Garantie zu verlangen und bei Zahlfähigkeitsbedenken oder nicht vertraglicher Einhaltung diese zu benutzen/belasten.

Das Berghotel Restaurant Stoos Hüttä behält sich das Recht vor, eine Anzahlung von 50% bei individuellen Buchungen bzw. von 75% bei Banketten und Seminaren oder einer anderen, individuell vereinbarten Vorauszahlung zu verlangen. Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservation aus dem Ausland wird eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistung fällig, es werden keine Rechnungen ins Ausland versandt. Bei einer Stornierung des Anlasses wird die Anzahlung an die Annullationsrechnung angerechnet.

7. Dekorationsmaterial
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Berghotel Restaurant Stoos Hüttä darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Der Veranstalter/Kunde ist dafür verantwortlich, dass das verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Das Hotel kann dafür einen Nachweis verlangen. Dekorationen sind in den Bankett- und/oder Raumkosten nicht inbegriffen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss wieder mitgenommen werden. Nicht abgeholtes Dekorationsmaterial wird auf Kosten des Kunden entsorgt.

Haftung
Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten, Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt das Berghotel Restaurant Stoos Hüttä jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die vor dem Hotel zwischenzeitlich abgestellten Fahrzeuge und Sportutensilien sowie Sportgeräte.

Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen, Gäste oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass die Berghotel Restaurant Stoos Hüttä dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Für alle Beschädigungen oder für die grobe Verschmutzung der Räume, des Mobiliars und der technischen Gegenstände ist der Veranstalter/Kunde in jedem Fall haftbar.

8. Reinigung/Abfall und Rauchen
Müssen infolge außerordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen sowie zusätzliche Kehrichtabfuhren vorgenommen werden, wird dem Kunden der Mehraufwand verrechnet. Der gesamte Innenbereich sowie die Hotelzimmer sind rauchfrei. Wird in einem der Räume geraucht, stellen wir eine Reinigungspauschale von CHF 3`000 sowie eine allfällige Busse in Rechnung.

9. Mindestkonsumation bei Exklusivvermietung
Die angegebenen Mindestkonsumationen beinhalten lediglich Speisen & Getränke.

10. Datenschutz
Auf der Website der Stoos Hüttä können Informationen erfasst und gesammelt werden, die dabei helfen, die Anforderungen der Besucher bezüglich der Website und der angebotenen Services zu verstehen. StoB schützt die Privatsphäre und die Persönlichkeit der Nutzer der Site. Stoos Hüttä bearbeitet die übermittelten persönlichen Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und zu dem sich aus dem Anlass der Übermittlung ergebenden Zweck. Wer online eine Buchung bei der Stoos Hüttä abschliesst, stimmt den damit verbundenen Bestimmungen zu und erklärt sich insbesondere mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung, der von ihm eingegebenen oder generierten Daten einverstanden. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und die darin enthaltenen Garantien zum Datenschutz gelten immer in der aktuellen publizierten Fassung.

11. Nutzung des Geländes um die Stoos Hüttä und Zugang zu den Bergbahnen
Für die Nutzung des Geländes um die Stooshüttä sowie die Pisten und Durchgangswege (Wanderwege) zu den Bergbahnen verweist die Stoos Hüttä auf die Bestimmungen der Stoosbahnen AG unter dem Titel Freizeitaktivitäten (Ziff. 7.1 bis 7.5).

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Auf die Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf Ihre Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus den vorliegenden Geschäftsbedingungen ist CH-6443 Morschach. 

Restaurant Stoos Hüttä, Stoos, 16.08.2022